Es ist ein historischer Beschluss an einem symbolträchtigen Datum: Das EU-Parlament hat heute für das EU-Lieferkettengesetz gestimmt – ausgerechnet am 11. Jahrestag des bis heute größten Unglücks in der Geschichte der Textilindustrie. Damit hat das EU-Lieferkettengesetz die nächste Hürde genommen: ein Zeichen der Hoffnung für Arbeiter*innen, indigene Völker und Menschenrechtsaktivist*innen weltweit.
Es ist das bis heute größten Unglücks in der Geschichte der Textilindustrie: Am Morgen des 24. April 2013 stürzte in Bangladesch der neunstöckige Fabrikkomplex Rana Plaza ein und begrub tausende Menschen unter sich. 1.138 Arbeiterinnen und Arbeiter verloren ihr Leben, mehr als 2.000 Menschen wurden verletzt. Sie hatten hauptsächlich Kleidung für den Export produziert, unter anderem für europäische Modefirmen wie Primark, Benetton, Mango, C&A und KiK. Viele der in Rana Plaza produzierenden Firmen wehrten sich zunächst vehement dagegen, für die Missstände, die zu dem tragischen Unglück geführt hatten, Verantwortung zu übernehmen.
Die Katastrophe von Rana-Plaza ist eine mahnende Erinnerung an die schwerwiegenden Folgen unkontrollierter Unternehmenspraktiken in globalen Wertschöpfungsketten. Denn sie hat gezeigt: Freiwillig halten sich Unternehmen zu selten an ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Deswegen braucht es Gesetze, die sie dazu verpflichten, in ihren Lieferketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards hinzuwirken. Nur so können wir verhindern, dass sich Katastrophen wie die von Rana-Plaza wiederholen. Und damit in ganz Europa für alle Unternehmen die gleichen Regeln für alle gelten, brauchen wir nicht nur nationale Regelungen, sondern ein EU-Lieferkettengesetz.
Genau 11 Jahre später, am 24. April 2024, hat dieses EU-Lieferkettengesetz eine weitere, entscheidende Hürde genommen: Das Europäische Parlament hat für das Vorhaben gestimmt, auf das sich der Rat im März nach einem langen politischen Tauziehen geeinigt hatte. Das EU-Lieferkettengesetz steht damit vor dem Abschluss. Es muss nun noch einmal formal im Rat bestätigt werden, bevor es dann offiziell unterschrieben und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Ab dann beginnt die zweijährige Frist für die Mitgliedstaaten, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auch das deutsche Lieferkettengesetz muss dann innerhalb von zwei Jahren noch einmal nachgeschärft werden.
Das EU-Lieferkettengesetz ist bei Weitem nicht perfekt und gilt derzeit nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Unternehmen. Trotzdem ist es ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einem faireren Wirtschaften weltweit, denn es erkennt an: Unternehmen sind rechtlich dazu verpflichtet, die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu verhindern, zu minimieren und zu beenden. Außerdem erkennt es an, dass die Opfer solcher Auswirkungen das Recht haben, vor EU-Gerichten Schadenersatz zu verlangen.
Eine solche Gesetzgebung ist fair – und überfällig. Der 24. April 2024 ist damit nicht nur ein Tag des Gedenkens an die Opfer des Rana-Plaza-Einsturzes, sondern auch ein Zeichen der Hoffnung für Arbeiter*innen, indigene Völker und Menschenrechtsaktivist*innen weltweit.
Quelle: Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz, Stresemannstr 72, 10963 Berlin, E-Mail: info∂lieferkettengesetz.de